| Erwerb der Mitgliedschaft: Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden die die Statuten (liegen im Konkret auf) des Vereines anerkennen und den Vereinszweck fördern wollen. Zweck des Vereines: 1) Der Verein, sowie dessen Vereinslokal soll ein Treffpunkt der Jugend und der Erwachsenen sein. Er bezweckt die Kommunikation zwischen verschiedenen Alters- und Gesellschaftsgruppen, die Förderung außerschulischer Jugend- und Freizeitarbeit, die Persönlichkeitsbildung, unter Wahrung einer weitgehenden AUTONOMIE jeneR die in diesem Verein zusammenkommen. 2) Dieses Ziel soll erreicht werden durch: a) Schaffung und Erhaltung von Räumen, Freizeitanlagen und andere Freizeiteinrichtungen b) Sozial-, Berufs- und Rechtsberatung c) Herausgabe von Zeitschriften d) Förderung der Kreativität durch verschiedene Arbeitsgruppen (Film, Literatur, Musik, Malerei, Theater, Fotografie und Sport) e) Förderung der Emanzipation des Menschen durch Erziehung zur AUTONOMIE sowohl in der Gesamtverwaltung als auch in der Durchführung von Aktivitäten und der Verwaltung der einzelnen Vereinsressorts Der Verein ist überparteilich, seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. |